Laterankonzilien

Laterankonzilien
Laterankonzili|en,
 
Lateransynoden, fünf im Lateran abgehaltene Konzilien der katholischen Kirche; gelten nach ihrem Verständnis als ökumenische Konzile.
 
Lateranum I (1123), einberufen von Papst Calixtus II.; bestätigte das Wormser Konkordat, erneuerte mehrere im Verlauf der gregorianischen Reform erlassene Verordnungen (z. B. gegen Simonie und Priesterehe) und sicherte den Kreuzfahrern Schutz sowie einen Ablass zu. Im Zusammenhang mit der Sakramentenspendung wurde die Autorität des Diözesanbischofs gegenüber Klerus und Mönchtum betont.
 
Lateranum II (1139), einberufen von Papst Innozenz II.; Anlass waren die Konflikte, die sich aus dem Pontifikat des Gegenpapstes Anaklet II. (1130-38) ergeben hatten. Das Konzil betonte die Einheit der Kirche und erklärte alle Entscheidungen, Ordinationen und Konsekrationen Anaklets und seiner Anhänger für nichtig.
 
Lateranum III (1179); seine Einberufung war im Frieden von Venedig 1177 nach den Auseinandersetzungen Papst Alexanders III. mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa und Gegenpapst Calixtus III. verabredet worden, um die dort vereinbarten Maßnahmen zur Einigung zu ratifizieren, so u. a. der neue Modus der Papstwahl, für deren Gültigkeit von nun an eine Zweidrittelmehrheit erforderlich war. Außerdem wurde für Bischöfe ein Mindestalter von 30 Jahren sowie eheliche Abkunft gefordert und die Kumulation von Pfründen verboten. Die Lehre der Katharer wurde als Ketzerei verurteilt, die Predigttätigkeit der Waldenser unter Aufsicht der Bischöfe gestellt.
 
Lateranum IV (1215), einberufen von Papst Innozenz III.; mit mehr als 400 Bischöfen aus 80 Kirchenprovinzen und über 800 Äbten und Stiftsprälaten sowie vielen königlichen Gesandtschaften die größte mittelalterliche Synode der lateinischen Kirche. Von den 70 Kapiteln, in denen die Beschlüsse zusammengefasst wurden, fanden 59 Eingang in die Dekretalen Gregors IX. Das Konzil verurteilte die Katharer und Waldenser sowie die Trinitätslehre des Joachim von Fiore als häretisch, es erklärte die Realpräsenz Christi in der Eucharistie (Transsubstantiation) zur verbindlichen Lehre und verpflichtete die Christen zur jährlichen Beichte und Kommunion. Außerdem wurde das Vorgehen der Inquisition festgelegt und die Diskriminierung der Juden forciert, indem für religiöse Minderheiten (Juden und Muslime) eine unterscheidende Kleidung vorgeschrieben, gegen den angeblichen Wucher der Juden vorgegangen und ihnen für die Kartage Ausgehverbot erteilt wurde. Zu den politisch bedeutsamen Entscheidungen gehörten die Bestätigung der Wahl Friedrichs II. zum Römischen Kaiser und die Verurteilung der Magna Charta.
 
Lateranum V (1512-17), einberufen von Papst Julius II. als Reaktion auf das konziliaristische Konzil von Pisa (1511-12), dessen Entscheidungen verurteilt wurden. Die wenigen Reformdekrete befassten sich mit der Auswahl der Bischöfe, der religiösen Unterweisung und dem Predigtwesen. Als Lehre definiert wurde die Individualität und Unsterblichkeit der menschlichen Seele; außerdem wurde die Lehre von der doppelten Wahrheit verurteilt.
 
 
K. J. Hefele: Histoire des Conciles d'après les documents originaux, bearb. v. H. Leclerq, 11 Bde. in 21 Tlen. (Paris 1907-52, Nachdr. 1973);
 
Gesch. der ökumen. Konzilien, hg. v. G. Dumeige u. a., Bd. 6: R. Foreville: Lateran 1-4 (a. d. Frz., 1970).

Universal-Lexikon. 2012.

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